Betriebliche Gesundheitsfördermaßnahmen

Gemäß dem Jahressteuergesetz § 3 Nr. 34 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) vom 17. Dezember 2008 können zusätzliche Aufwendungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands der Mitarbeiter und der betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu einer Höhe von 500 € pro Beschäftigtem und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei ("freiwillige soziale Aufwendungen") erfolgen.

 

Unser Reha-Zentrum bietet professionelle ergonomische Beratung zur Arbeitsplatzgestaltung, um Überlastungsschäden zu minimieren. Wir führen betriebsinterne Schulungen für Arbeitnehmer durch, um präventive Verhaltensänderungen am Arbeitsplatz zu fördern. Zudem erstellen wir individuelle Belastungsprofile und Arbeitsplatzanalysen für verschiedene Arbeitsumgebungen wie Produktion, Dienstleistung, Außendienst und Büroarbeitsplätze, um die Kosten für Personalvorhalte effektiv zu reduzieren.

 

Des Weiteren bieten wir externe betriebliche Gesundheitsförderungsmaßnahmen gemäß dem Präventionsleitfaden an, die modular aufgebaut sind und individuell angepasst werden können. Wir stehen Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung! Kontaktieren Sie uns direkt per E-Mail an michael(at)bruederlin.de oder telefonisch.

 

Referenzbetriebe die wir mit betrieblicher Gesundheitsförderung betreuen / betreut haben sind: 

- Saxonia Franke  

- Stahlbau Nägele

- Härterei Technotherm

- Weinmanufaktur Jörg Geiger

- Märklin

- Schuler

- Bundesagentur für Arbeit Göppingen und Esslingen

- Bereitschaftspolizei Göppingen

- Mobiles Einsatz Kommando (MEK) Stuttgart (Polizei)

- Polizeireiterstaffel Stuttgart