Betriebliche Gesundheitsfördermaßnahmen

Steuerbefreiung für betriebliche Gesundheitsförderung.

Investieren Sie in Ihre Mitarbeiter!

 

"Zusätzliche Aufwendungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands der Mitarbeiter und der betrieblichen Gesundheitsförderung sind jetzt bis zu einer Höhe von 500,-€ pro Beschäftigten und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei ("freiwillige soziale Aufwendungen")".

 

So regelt es das Jahressteuergesetz § 3 Nr. 34 Einkommenssteuer-Gesetz (EStG), das am 17. Dezember 2008 vom Bundestag beschlossen wurde.

 

Wir bieten eine professionelle ergonomische Beratung bei der Arbeitsplatzgestaltung zur Verminderung von Überlastungsschäden. Unser Reha Zentrum erteilt betriebsinterne Arbeitnehmerschulungen zur präventiven Verhaltensänderung am Arbeitsplatz. Wir erstellen individuelle Belastungsprofile und Arbeitsplatzanalysen für Produktion, Dienstleistung, Außendienst und Büroarbeitsplatz zur effektiven Reduzierung der Personalvorhaltekosten.
Des weiteren bieten wir in unserer Einrichtung externe betriebliche Gesundheitsfördermaßnahmen entsprechend dem Präventionsleitfaden an. Diese sind in Module aufgebaut und individuell nach Absprache gestaltbar.

 

Wir beraten Sie gerne! Schreiben Sie uns direkt eine email an michael(at)bruederlin.de oder rufen Sie uns an.

 

Referenzbetriebe die wir mit betrieblicher Gesundheitsförderung betreuen / betreut haben sind: 

- Saxonia Franke  

- Stahlbau Nägele

- Härterei Technotherm

- Weinmanufaktur Jörg Geiger

- Märklin

- Schuler

- Bundesagentur für Arbeit Göppingen und Esslingen

- Bereitschaftspolizei Göppingen

- Mobiles Einsatz Kommando (MEK) Stuttgart (Polizei)